1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen der Clina Heiz- und Kühlelemente GmbH (im Folgenden: Clina) und ihrem Vertragspartner (im Folgenden: Kunde), soweit dieser in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB).

Von diesen Vertragsbedingungen abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur als wirksam vereinbart, soweit Clina diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, spätestens jedoch mit Annahme der Lieferung und Leistung durch den Kunden. Dies gilt auch bei Einzelverträgen (Abrufen) unter einem Rahmenvertrag. Mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

2. Lieferumfang, Liefertermine

Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleiben vorbehalten.

Bei Bestellung von Mengenwaren sind handelsübliche Abweichungen vorbehalten.

Lieferverzögerungen aufgrund nicht durch Clina zu vertretender Störungen in ihrem Geschäftsbetrieb oder dem der unmittelbaren Vorlieferanten, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie Fälle höherer Gewalt, verlängern die Lieferzeit.

Der Kunde kann Clina vier Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt Clina in Verzug.

 

3. Preise, Zahlungsbedingungen

3.1 

Soweit nichts anderes vereinbart, gelten Preise inklusive Verpackung ab Werk zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Bei einem Netto-Auftragswert unter EUR 50,00 berechnet Clina eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 7,50 (zzgl. MwSt.).

 

3.2 

Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

Überschreitet der Kunde das vereinbarte Zahlungsziel, kommt er ohne Mahnung in Verzug.

 

3.3 

Nimmt Clina aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung Wechsel oder Schecks entgegen, sind dadurch anfallende Kosten vom Kunden zu tragen.

 

4. Versand, Gefahrenübergang

4.1 

Soweit Clina auf Wunsch des Kunden Waren versenden soll, ist Clina berechtigt, nach billigem Ermessen die Ware auf dem günstigsten Transportweg auf Rechnung und Gefahr des Kunden zu versenden, soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben.

 

4.2 

Ist frachtfreier Versand vereinbart, gehen die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware mit Übergabe der Ware an den Transportunternehmer auf den Kunden über. Eine Haftung der Clina für Verschlechterung und Untergang aufgrund von Verladung, Transport und Entladung, die nicht auf einer mangelhaften Verpackung der Clina beruhen, ist ausgeschlossen.

 

5. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

5.1 

Die Aufrechnung des Kunden gegenüber Forderungen der Clina aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

5.2 

Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegenüber Forderungen der Clina aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, dieses ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 

Clina behält sich bis zur vollständigen Bezahlung der Waren und aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren (Vorbehaltswaren) pfleglich zu behandeln und sachgerecht zu lagern. Die Einräumung von Sicherungsrechten zugunsten Dritter an der

Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht gestattet.

 

6.2 

Im ordentlichen Geschäftsgang ist der Kunde berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware weiter zu veräußern oder zu verarbeiten. Soweit hierdurch das Eigentum der Clina untergeht oder mit Rechten Dritter belastet wird, tritt der Kunde schon jetzt seine aus der Veräußerung oder Verarbeitung entstehenden Forderungen gegen seinen Schuldner in Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltswaren an Clina ab.

Dies schließt auch ein ggf. bestehendes Recht auf Einräumung einer Sicherungshypothek ein. Clina nimmt die Abtretung an.

Die Abtretung erfolgt nur erfüllungshalber.

Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ist Clina berechtigt und ermächtigt, dem Schuldner des Kunden die Abtretung in dessen Namen anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen.

Der Kunde ist verpflichtet, Clina auf Verlangen alle zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und Dokumente zu übergeben.

Vorstehende Absätze gelten entsprechend, soweit Clina als Werkunternehmer für den Kunden die Waren verarbeitet, verbindet oder vermischt, der Kunde jedoch nicht Eigentümer des Werks wird.

Verbindet der Kunde Vorbehaltswaren als wesentlicher Bestandteil mit einem Grundstück, das in seinem Eigentum steht, tritt der Kunde schon jetzt die aus der Veräußerung des Grundstücks oder von Rechten am Grundstück entstehenden Forderungen in Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware an Clina ab. Clina nimmt die Abtretung an. Die Abtretung erfolgt nur erfüllungshalber.

 

6.3 

Der Kunde ist verpflichtet, Clina unverzüglich zu informieren, sobald ein Dritter auf Vorbehaltswaren zugreift, etwa im Falle einer Pfändung, oder die Vorbehaltswaren beschädigt oder zerstört werden. Auch ein Besitzerwechsel ist Clina anzuzeigen. Der Kunde hat einen auf die Vorbehaltswaren zugreifenden Dritten über den Eigentumsvorbehalt der Clina zu informieren. Entsprechendes gilt, falls in eine an Clina nach Ziffer 6.2 abgetretene Forderung vollstreckt wird.

Der Kunde hat Clina zudem alle zur Rechtsverfolgung erforderlichen Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen.

7. Rügepflichten, Gewährleistung, Haftung

7.1

Für Kunden, die Kaufleute sind und die den Vertrag im Rahmen ihres Handelsgewerbes schließen, gilt § 377 HGB. Der Kunde hat die Ware bei Erhalt zu überprüfen und wenn sich ein Mangel zeigt, diesen der Clina unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Alle übrigen Kunden haben offensichtliche Mängel der Ware spätestens vier Wochen nach Erhalt der Ware bei Clina schriftlich anzuzeigen.

Zeigt der Kunde die Mängel nicht fristgemäß schriftlich an, sind Ansprüche wegen dieser Mängel ausgeschlossen.

 

7.2

Bei Mängeln der Ware leistet Clina zunächst Gewähr durch Nacherfüllung (nach Wahl der Clina Nachbesserung oder Ersatzlieferung).

Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie unberechtigt verweigert, so steht es dem Kunden frei, auch Minderung oder, soweit nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, den Rücktritt vom Vertrag zu verlangen.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Unberührt bleiben ausdrücklich vereinbarte, abweichende Verjährungsfristen der Gewährleistung und Garantiezusagen (siehe Gewährleistungserklärung für Heiz- und Kühlmatten im Clina Produktkatalog).

 

7.3

Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen für gelieferte Teile, an denen der Besteller eigenmächtig Änderungen oder Nachbesserungen vorgenommen hat, sowie bei nicht sachgemäßer Montage/Dichtheitsprüfung oder nicht sachgemäßer Weiterverarbeitung gelieferter Produkte.

 

7.4

Clina haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Entsprechendes gilt für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Verletzt Clina, einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) einfach fahrlässig, ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt.

Ohne Einschränkung haftet Clina für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch Clina oder einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unbeschränkt haftet Clina ferner für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

8. Rücktritt vom Vertrag

Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung möglich, sofern noch keine Ware versendet wurde. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Tritt der Kunde später als 24 Stunden vom Vertrag zurück, fallen, je nach Produktionsstand, sogenannte Stornogebühren an, mindestens jedoch werden dem Kunden 30% des Auftragsvolumens in Rechnung gestellt.

 

9. Sonstige Bestimmungen

Mündliche Angaben über Ausführung, Abmessungen und dergleichen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Mehrkosten, die durch Angabe falscher Maße oder Daten entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

10.2

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder besitzt er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ausschließlich zuständig das Gericht, in dessen Bezirk Clina ihren Sitz hat.

 

10.3

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich vorstehender Allgemeiner Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

 

Berlin, 15. Dezember 2022

Clina Heiz- und Kühlelemente GmbH, 13435 Berlin